
Der klassische Lauschangriff / Videoangriff
mittels drahtloser Abhöreinrichtungen ist mit
entsprechendem technischen und personellen
Aufwand in der Regel detektierbar. Erfolgsent-
scheidend dabei ist, dass diese Abwehrmaß-
nahmen unter geheimschutztauglichen Um-
ständen vorbereitet und durchgeführt werden.
Da diese Angriffsart einen realen Hintergrund
besitzt, sollte davon ausgegangen werden,
dass kurzzeitige oder längerfristige Angriffe
z. B. im Rahmen von wirtschaftlichen Ausein-
andersetzungen in und zwischen Unternehmen
oder im Vorfeld von Veränderungen im Bereich
Abwehr von
Lauschangriffen klassischer Art
der Unternehmensführung stattfinden können.
Geringe Anschaffungskosten und leichter Zu-
gang zur Angriffstechnik, sowie der nicht gefor-
derte Nachweis über den Erwerb und Verbleib
solcher Technik, sind oftmals Bestandteil zur
Entscheidung für solch einen Angriff. Ob und
wieweit hier Gegenmaßnahmen im Falle des
Erfolgs einzuleiten sind, muss durch die zu-
ständigen Verantwortlichen bereits im Vorfeld
der Abwehrmaßnahme festgelegt werden.
Die Initiierung eines "Gegenspiels" zur Verwir-
rung oder Identifizierung des Angreifers sollte
dabei eine Rolle spielen..