Der klassische Lauschangriff / Videoangriff

mittels drahtloser Abhöreinrichtungen ist mit

entsprechendem technischen und personellen

Aufwand in der Regel detektierbar. Erfolgsent-

scheidend dabei ist, dass diese Abwehrmaß-

nahmen unter geheimschutztauglichen Um-

ständen vorbereitet und durchgeführt werden.

Da diese Angriffsart einen realen Hintergrund

besitzt, sollte davon ausgegangen werden,

dass kurzzeitige oder längerfristige Angriffe

z. B. im Rahmen von wirtschaftlichen Ausein-

andersetzungen in und zwischen Unternehmen

oder im Vorfeld von Veränderungen im Bereich

Abwehr von

Lauschangriffen klassischer Art

der Unternehmensführung stattfinden können.

Geringe Anschaffungskosten und leichter Zu-

gang zur Angriffstechnik, sowie der nicht gefor-

derte Nachweis über den Erwerb und Verbleib

solcher Technik, sind oftmals Bestandteil zur

Entscheidung für solch einen Angriff. Ob und

wieweit hier Gegenmaßnahmen im Falle des

Erfolgs einzuleiten sind, muss durch die zu-

ständigen Verantwortlichen bereits im Vorfeld

der Abwehrmaßnahme festgelegt werden.

Die Initiierung eines "Gegenspiels" zur Verwir-

rung oder Identifizierung des Angreifers sollte

dabei eine Rolle spielen..