Alle Kommunikationsverbindungen wie Funk,

Bündelfunk, GSR, GPSR, UMTS, TETRA und

Positionierungssysteme, wie GLONASS,

GPS und GALILEO, die gänzlich oder parallel

über Luftschnittstellen geführt werden, sind

erfassbar. Innerhalb Deutschlands ist davon

auszugehen, dass derartige Kommunika-

tionsverbindungen nur durch innerstaatliche

Stellen erfasst werden. Die Erfassung durch

boden- oder raumgestützte Sensoren ande-

rer ausländischer (ggf. auch befreundeter)

Dienste kann nicht ausgeschlossen werden.

Vor allem der neue und durch die Anbieter

teuer ersteigerte UMTS- Bereich gehört von

Beginn an zu den am besten überwachten

Netzen in der Geschichte der Telekommuni-

kation. Die Vorbereitungen dafür haben bereits

1999 begonnen, als die ersten technischen

Spezifikationen im Rahmen des Third Gene-

ration Partnership Projects-3GPP publiziert

Abwehr von Angriffen

gegen die mobile Kommunikation

wurden. Unter der Ägide des European Tele-

com Standards Institute - ETSI, das auch die

Rechte auf UMTS als Trademark hält, entstand

seitdem eine ganze Serie von technischen Do-

kumenten darüber, welche Daten wo aus den

neuen Netzen abgezapft und wie an die Behör-

den übertragen werden. Denn das Abhören

selbst ist technisch trivial und für die Behörden

Nebensache. Es geht darum, an die Ereignis-

daten von möglichst vielen Teilnehmern in je-

dem Netz heranzukommen, um sie in großen

Datenbanken abzulegen und nach Belieben

darstellen zu können. "Law Enforcement", also

jede durch nationale Gesetze ermächtigte Be-

hörde, kann beispielweise eine Übersicht aller

Teilnehmer abrufen, die besonders viele SMS

von Handys aus Berlin empfangen haben,

oder alle Telefonate und Faxe der letzten drei

Tage von Frankfurt in den Irak auflisten.