
Alle Kommunikationsverbindungen wie Funk,
Bündelfunk, GSR, GPSR, UMTS, TETRA und
Positionierungssysteme, wie GLONASS,
GPS und GALILEO, die gänzlich oder parallel
über Luftschnittstellen geführt werden, sind
erfassbar. Innerhalb Deutschlands ist davon
auszugehen, dass derartige Kommunika-
tionsverbindungen nur durch innerstaatliche
Stellen erfasst werden. Die Erfassung durch
boden- oder raumgestützte Sensoren ande-
rer ausländischer (ggf. auch befreundeter)
Dienste kann nicht ausgeschlossen werden.
Vor allem der neue und durch die Anbieter
teuer ersteigerte UMTS- Bereich gehört von
Beginn an zu den am besten überwachten
Netzen in der Geschichte der Telekommuni-
kation. Die Vorbereitungen dafür haben bereits
1999 begonnen, als die ersten technischen
Spezifikationen im Rahmen des Third Gene-
ration Partnership Projects-3GPP publiziert
Abwehr von Angriffen
gegen die mobile Kommunikation
wurden. Unter der Ägide des European Tele-
com Standards Institute - ETSI, das auch die
Rechte auf UMTS als Trademark hält, entstand
seitdem eine ganze Serie von technischen Do-
kumenten darüber, welche Daten wo aus den
neuen Netzen abgezapft und wie an die Behör-
den übertragen werden. Denn das Abhören
selbst ist technisch trivial und für die Behörden
Nebensache. Es geht darum, an die Ereignis-
daten von möglichst vielen Teilnehmern in je-
dem Netz heranzukommen, um sie in großen
Datenbanken abzulegen und nach Belieben
darstellen zu können. "Law Enforcement", also
jede durch nationale Gesetze ermächtigte Be-
hörde, kann beispielweise eine Übersicht aller
Teilnehmer abrufen, die besonders viele SMS
von Handys aus Berlin empfangen haben,
oder alle Telefonate und Faxe der letzten drei
Tage von Frankfurt in den Irak auflisten.